Mit dem „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokraten“ von 1878 wurden alle sozialdemokratischen Organisationen offiziell verboten. Es kam zu zahlreichen Verhaftungen von Sozialdemokraten. Lediglich die Reichstagsfraktion durfte ihre Arbeit fortsetzen. Um weiterhin politisch arbeiten zu können, entstanden neben geheimen Verbindungen, zahlreiche Arbeitergesangs- und Arbeitersportvereine. Diese neu entstandenen Vereine setzten ihre Arbeit auch nach der Aufhebung des Parteiverbots 1890 fort. "Von der Wiege bis zur Bahre" kümmerte sich die Partei fortan um ihre Mitglieder und Anhänger. Im gleichen Jahr schlossen sich die Sozialdemokraten zur "Sozialdemokratischen Partei Deutschlands" (SPD) zusammen.