1.2.3. Die Willensbildung in der SPD 1.2.2. Die Parteigliederungen
Ortsvereine, Unterbezirke und Bezirke – oder das Problem mit den Bezeichnungen
Die Partei gliedert sich in Ortsvereine, Unterbezirke und Bezirke. Die Bezeichnungen variieren aber. Ortsvereine sind in Berlin „Abteilungen“ und in Hamburg „Distrikte“. Unselbständige Untergliederungen von Ortsvereinen heißen „Distrikt“, „Ortsbezirk“ oder „Sektion“. Mehrere Ortsvereine bilden einen „Gemeindeverband“, „Stadtverband“, „Stadtbezirk“ oder eine „Verbandsarbeitsgemeinschaft (VAG)“. Mehrere Gemeindeverbände bilden einen Unterbezirk. Unterbezirke heißen auch „Kreise“ oder „Kreisverbände“. Mehrere Unterbezirke bilden einen Bezirk. Ein Bezirk der identisch mit dem Bundesland ist, heißt auch „Landesorganisation“ oder „Landesbezirk“. Mehrere Bezirke innerhalb eines Bundesland können einen „Landesverband“ bilden. Ein „Landesbezirk“ kann sich aus „Regionen“, „Regionalverbänden“ oder „Regionalbezirken“
zusammensetzen. Alle Bezirke zusammen bilden den Bundesverband.
Präsidium
Das Präsidium ist der geschäftsführende Vorstand der SPD. Das Präsidium wird von den Mitgliedern des Parteivorstand gewählt. Aufgabe des Präsidium ist die Durchführung der Beschlüsse des Parteivorstandes und die laufende politische und organisatorische Geschäftsführung der SPD. Im Präsidium müssen Männer und Frauen zu mindestens je 40 Prozent vertreten sein. Die Aufgaben des Präsidiums sind in §23 des Organisationsstatuts geregelt.
Parteivorstand
Der ordentliche Parteitag wählt alle zwei Jahre den Parteivorstand. Dabei werden der Parteivorsitzende, die Stellvertreter, der Generalsekretär und der Schatzmeister in Einzelwahlgängen gewählt. Die weiteren Vorstandsmitglieder werden im Listenwahlverfahren gewählt. Insgesamt hat der Vorstand
45 Mitglieder.
Parteirat
Der Parteirat besteht aus 110 Mitgliedern, die von den Parteitagen der Bezirke oder Landesverbände gewählt werden. Zu den Aufgaben des Parteirates gehört die Beratung des Vorstandes.
Parteitag
Der Parteitag ist das oberste Organ der Partei. Er setzt sich aus den 45 Mitgliedern des Parteivorstands und 480 von Bezirks- bzw. Unterbezirksparteitagen gewählten Delegierten zusammen. Aufgabe des Parteitages ist unter
anderem die Vorstandswahl.